Datenschutzerklärung.
Wir nehmen den Schutz Ihrer Personendaten ernst. Hier erläutern wir, wie wir Daten auf dieser Website und im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen bearbeiten.
- Projektbezogene Bearbeitung
- Bis zu 5 Jahre nach Archivierung
- Ihre Rechte bleiben gewahrt
Verantwortlichkeit & Kontakt
Verantwortlich ist Etzensperger Informatik AG, Kirchweg 24, 3366 Bettenhausen, Schweiz. Verantwortliche Ansprechperson: David Etzensperger.
Verwenden Sie für Ausschreibungskorrespondenz ausschliesslich die Projekt-E-Mail-Adresse aus der erhaltenen Nachricht oder den Projektunterlagen. Datenschutzanliegen und die Ausübung Ihrer Rechte können Sie unabhängig davon auch schriftlich an die oben genannte Postanschrift, zuhanden David Etzensperger, richten.
Welche Daten wir bearbeiten
Wir bearbeiten Daten aus öffentlichen Vergabeportalen und Bekanntmachungen sowie aus Unterlagen und Nachrichten, die uns Auftraggebende, Kontaktpersonen oder Projektpartner bereitstellen. Dazu können Namen, geschäftliche Kontaktdaten, Funktionen, Organisationen, Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen, Korrespondenz samt Anhängen sowie Bearbeitungs- und Nachweisdaten gehören.
Soweit für die Zusammenarbeit erforderlich, können wir geschäftliche Kontaktangaben und Kommunikationspräferenzen projektübergreifend zuordnen. Dass Angaben öffentlich zugänglich sind, hebt den Schutz darin enthaltener Personendaten nicht auf. Bitte übermitteln Sie nur erforderliche Informationen.
Zwecke & rechtliche Grundlagen
Wir nutzen diese Daten zur Prüfung geeigneter Ausschreibungen, Vorbereitung und Abwicklung von Angeboten und Verträgen, Projektkommunikation, Dokumentation, IT-Sicherheit und Wahrung rechtlicher Ansprüche.
Als Software- und Hardwarepartner beachten wir das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit die DSGVO gilt, stützen wir die Bearbeitung je nach Fall auf vorvertragliche oder vertragliche Massnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b), gesetzliche Pflichten (lit. c), berechtigte Interessen an geordneter Beschaffungskommunikation, Sicherheit und Nachweisführung (lit. f) oder eine erforderliche Einwilligung (lit. a). Interessen und Rechte betroffener Personen werden berücksichtigt.
KI-gestützte Werkzeuge können die Analyse von Unterlagen, Zuordnung von Nachrichten und Erstellung von Entwürfen unterstützen. Dabei können Projekt- und Kontaktdaten verarbeitet werden. Externe Mitteilungen und Einreichungen bedürfen menschlicher Prüfung und Freigabe. Es erfolgen keine ausschliesslich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen.
Zugriff, Dienstleister & Ausland
Zugriff erhalten zuständige Mitarbeitende und, soweit erforderlich, beauftragte Dienstleister für Hosting, IT-Betrieb, E-Mail, Dokumentenverarbeitung, KI-Unterstützung oder Datensicherung. Projektpartner, Beratende oder Behörden erhalten Daten nur, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich oder rechtlich vorgeschrieben ist. Es erfolgt keine Veröffentlichung vertraulicher Projektakten.
Wir sehen angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen und erforderliche Vereinbarungen mit Auftragsbearbeitern vor. Bei einer Bekanntgabe ins Ausland sind die gesetzlichen Voraussetzungen einzuhalten, etwa ein angemessenes Schutzniveau oder geeignete vertragliche Garantien. Angaben zu konkret eingesetzten Empfängern, Bearbeitungsländern und Garantien werden vor einer entsprechenden Bekanntgabe ergänzend bereitgestellt.
Archivierung & Aufbewahrungsdauer
Nach Abschluss der Bearbeitung beziehungsweise Beendigung eines Vergabeverfahrens wird die betreffende Projektakte archiviert. Ab diesem dokumentierten Archivierungszeitpunkt können Ausschreibungsdaten, Unterlagen und projektbezogene Korrespondenz bis zu fünf weitere Jahre aufbewahrt werden, soweit dies für Dokumentation, Nachweisführung oder rechtliche Ansprüche erforderlich ist.
Abweichende vertragliche Regelungen gelten, soweit sie rechtlich zulässig sind. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Anforderungen aus laufenden Verfahren bleiben vorbehalten; einzelne Dokumente können deshalb länger aufzubewahren sein. Nicht mehr benötigte Personendaten werden auch vor Ablauf der fünf Jahre gelöscht oder anonymisiert, wenn kein zulässiger Aufbewahrungsgrund mehr besteht.
Nach Wegfall aller Aufbewahrungsgründe werden die Daten gelöscht oder anonymisiert. Sicherungskopien werden im Rahmen der vorgesehenen Sicherungs- und Löschzyklen bereinigt; rechtmässig gelöschte Daten werden bei einer Wiederherstellung nicht wieder für den laufenden Betrieb nutzbar gemacht.
Website & externe Links
Die Website verwendet keine Analyse- oder Marketing-Cookies. Schriften und Grafiken werden lokal ausgeliefert; es sind keine externen Karten oder Kontaktformulare eingebettet. Beim Abruf können technisch notwendige Verbindungsdaten wie IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene URL und Browserangaben zur Auslieferung und Absicherung verarbeitet werden. Betriebsprotokolle fallen nicht pauschal unter die fünfjährige Projektaufbewahrung und werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den Betriebs- oder Sicherheitszweck erforderlich ist.
Wenn Sie einen externen Link, beispielsweise zu edoobox oder einem Kartendienst, öffnen, gilt für die dortige Bearbeitung die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.
Ihre Datenschutzrechte
Im Rahmen des anwendbaren Rechts können Sie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Bearbeitung, Datenherausgabe oder Datenübertragbarkeit verlangen und einer Bearbeitung widersprechen. Eine erteilte Einwilligung können Sie mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Gesetzliche Ausnahmen und Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
Für ein Anliegen wenden Sie sich über Ihre Projektadresse oder per Post an David Etzensperger unter der oben genannten Anschrift. Wir können eine angemessene Identitätsprüfung verlangen und behandeln Ihr Anliegen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Sie können sich zudem an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) oder, soweit die DSGVO gilt, an eine zuständige EU-/EWR-Aufsichtsbehörde wenden.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht, soweit dem keine zwingenden anwendbaren Vorschriften entgegenstehen. Soweit wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig, sind die für unseren Sitz in Bettenhausen, Schweiz, zuständigen Gerichte zuständig. Zwingende Gerichtsstände, Datenschutzrechte sowie Beschwerde- und Klagerechte bleiben unberührt.
Diese Erklärung informiert über die Datenbearbeitung. Sie begründet weder eine pauschale Einwilligung noch allein durch den Websitebesuch eine Gerichtsstandsvereinbarung.